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   BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04 (1)   

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https://dejure.org/2008,15527
BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04 (1) (https://dejure.org/2008,15527)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2008 - IX B 111/04 (1) (https://dejure.org/2008,15527)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - IX B 111/04 (1) (https://dejure.org/2008,15527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Streitjahr 1999

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Streitjahr 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04
    Sie ist durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005 IX R 49/04 (BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178) geklärt; danach ist die Besteuerung dieser Veräußerungsgeschäfte verfassungsgemäß.

    Die gegen das Urteil in BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178 gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Januar 2008 2 BvR 294/06 (z.B. Deutsches Steuerrecht 2008, 197, Der Betrieb 2008, 273) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04
    Die gegen das Urteil in BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178 gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Januar 2008 2 BvR 294/06 (z.B. Deutsches Steuerrecht 2008, 197, Der Betrieb 2008, 273) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 29.07.2003 - V B 211/01

    Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04
    Bei der als Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gerügten unterlassenen Aussetzung des Klageverfahrens durch das Finanzgericht (Verletzung von § 74 FGO) fehlt es an der Darlegung, dass nach dessen materiell-rechtlicher Auffassung eine solche Aussetzung die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57, unter II. 1. b).
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